bundesDie Sondervermögen des Bundes sind in Deutschland wichte Instrumente zur Erfüllung spezieller Aufgaben und zur Verwaltung besonderer Vermögenswerte. In diesemInnerhalb des Bundes sind die Mittel- und Unterbehörden hauptsächlich auf die spezifischen Bereiche begrenzt, die in den Artikeln Art. 87, 87b und 87d GG